AWO Hamburg kritisiert Abspaltung des Bereichs Senioren von der ehemaligen Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Im gestern vorgestellten Koalitionsvertrag zwischen SPD und Grünen ist eine Veränderung der Zuständigkeit für den Bereich Senioren, inklusive des Landesseniorenbeirates, vorgesehen. Bisher im Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz (BGV) angesiedelt, soll für diese beiden Bereiche zukünftig die Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung (BWFG) zuständig sein. Gleichzeitig soll das Amt für Gesundheit (ehemals BGV) in die Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) integriert werden, die damit zur Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration wird.
Die AWO Hamburg kritisiert diese Abspaltung des Bereichs Senioren und der Zuständigkeit für den Landesseniorenbeirat von der neu geschaffenen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration in die BWFG. Ein tragfähiges Demographiekonzept für die Stadt Hamburg kann nach Meinung der AWO Hamburg nur im Zusammenspiel der Interessen von Kindern, Jugendlichen, Migrantinnen und Migranten – aber auch Senior*innen – entwickelt werden.
Jutta Blankau, Präsidiumsvorsitzende der AWO Hamburg: „Ältere Menschen sind keine Verschiebemasse. Die Teilhabe jüngerer und älterer Menschen muss vor dem Hintergrund des sozialen Zusammenhalts in unserer Stadt zusammengedacht werden. Der Bereich Senioren sollte der neuen Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration zugeordnet werden. Wir hoffen, dass die guten Ansätze des scheidenden Senats, Jung und Alt gemeinsam zu denken, auch in Zukunft fortgesetzt werden.“
Über die AWO Hamburg
Mit mehr als 130 Einrichtungen gehört der Arbeiterwohlfahrt Landesverband Hamburg e.V. zu den sechs Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege in der Hansestadt. Seit 100 Jahren setzt sich die AWO Hamburg unter anderem für sozial Benachteiligte, Kinder, Jugendliche, Familien, Migrantinnen und Migranten sowie für Seniorinnen und Senioren ein.