Laut des Koalitionsvertrages wollen sich SPD, CDU und CSU für eine Anerkennung der Lebensleistung und einen wirksamen Schutz vor Altersarmut einsetzen, was auch den Schutz vor Armut durch Erwerbsminderung umfassen muss. Zur Verwirklichung dieser Ziele sieht der Koalitionsvertrag einige Leistungsverbesserungen im Rentenrecht vor, was aus Sicht der AWO Hamburg grundsätzlich zu begrüßen ist.
Kernelement der geplanten Rentenpolitik in der neuen Legislaturperiode ist die Einführung einer sog. „Grundrente“, die zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung liegen soll. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fordert die AWO Hamburg einen anrechnungsfreien Zuverdienst in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung, d.h. bis zu 450 Euro monatlich. „Die aktuelle 30-Prozent-Regelung bei der Grundsicherung im Alter muss abgeschafft werden“, erklärt Jutta Blankau, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Landesverbandes Hamburg e.V. „Rentnerinnen und Rentner, die aktuell die Grundsicherung und zukünftig die Grundrente empfangen, haben sowieso wenig Geld zum Leben. Sie sollen in Würde altern dürfen. Dazu gehört auch, sich finanziell weniger Sorgen machen zu müssen. Deshalb fordern wir – neben den geplanten Verbesserungen-, dass der Hinzuverdienst bei der Grundrente bis zu 450 Euro anrechnungsfrei ist.“