Landesvorstand der AWO erinnert an Beschluss der SPD, die Praxis der Zuwendungsfinanzierung bei sozialen Angeboten reformieren zu wollen
Im Rahmen der derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen von SPD und Grünen in Hamburg erinnert der Landesvorstand der AWO Hamburg, Dr. Arne Eppers, an den Beschluss der SPD, die Praxis der Zuwendungsfinanzierung bei sozialen Projekten reformieren zu wollen. Dieses Vorhaben müsse auch im künftigen Koalitionsvertrag verbindlich enthalten sein.
Der Beschluss der SPD im Wahlprogramm zur Bürgerschaftswahl sieht vor, „die Praxis der Zuwendungsfinanzierung zu reformieren und soziale Projekte und Dienstleistungen, die mit einem Rechtsanspruch der Bürger*innen hinterlegt sind oder deren Laufzeit mehr als fünf Jahre beträgt, in eine geschlechtergerechte Vollfinanzierung zu überführen.“ Auch das Antrags- und Genehmigungsverfahren soll vereinfacht und bezirklich vereinheitlicht werden, um die Antragsteller und die Zuwendungsgeber zu entlasten.
Die AWO Hamburg hatte bereits vor der Bürgerschaftswahl angekündigt, dass sie weiterhin auf die Umsetzung dieser Reform drängen wird.
Dr. Arne Eppers, Landesvorstand der AWO Hamburg: „Die Praxis der Zuwendungsfinanzierung zu reformieren, ist ein längst überfälliger Schritt – die neue Hamburger Koalition muss sie daher dringend im Koalitionsvertrag verbindlich verankern. Viel zu lange schon müssen Träger der sozialen Wohlfahrtspflege, wie die AWO Hamburg, Finanzierungslücken selber füllen und das, obwohl sie Dienstleistungen erbringen, für die es einen Rechtsanspruch der Bürger gibt oder die zur sozialen Daseinsvorsorge zählen. Die Einrichtungen der offenen Kinder- und Jugendarbeit sowie Beratungsangebote müssen dauerhaft auskömmlich finanziert werden. Daher werden wir weiter darauf achten, dass diese Reform auch wirklich umgesetzt wird. Ansonsten wären viele der sozialen Angebote der AWO in ihrem Bestand gefährdet.“
Hintergrund:
Bislang werden zuwendungsfinanzierte soziale Dienstleistungen von Trägern wie der AWO Hamburg in der Regel durch das Land oder die Bezirke fehlbedarfsfinanziert. Das heißt, der Träger muss einen finanziellen Eigenanteil selber tragen, Sach- und Personalmittel sind eng definiert. Und das, obwohl diese Dienstleistungen, wie zum Beispiel die Erziehungs- oder Sozialberatung im AWO Kinder- und Familienhilfezentrum (KiFaZ) einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge leisten. Auch wenn die Angebote häufig schon viele Jahre oder gar Jahrzehnte bestehen, müssen sie alljährlich neu beantragt werden. Das bedeutet für Träger und Beschäftigte einen enormen Aufwand und vor allem Unsicherheit. So müssen Arbeitsverträge häufig befristet werden. Von dieser Unsicherheit sind besonders Frauen betroffen, da vor allem sie in der sozialen Projektarbeit beschäftigt sind. Die jährlich befristete Laufzeit der Projekte erschwert zudem die Suche nach geeignetem Fachpersonal im ohnehin angespannten Markt erheblich.