Zum Vorschlag von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil für eine Grundrente erklärt Jutta Blankau, Vorsitzende des Präsidiums der AWO Hamburg: „Mit seinem Konzept für eine Grundrente hat Hubertus Heil einen guten und klugen Vorschlag zur Umsetzung des Koalitionsvertrages vorgelegt, der jetzt schnell auf den Weg gebracht werden muss.

Wer lange Jahre gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und hierfür Rentenbeiträge gezahlt hat, muss im Alter mehr haben als eine bedürftigkeitsgeprüfte Grundsicherung. Das Grundrentenkonzept von Hubertus Heil setzt dieses Ziel um und trägt der langjährigen AWO-Forderung Rechnung, dass Leistungsverbesserungen für Niedrigverdiener in der Rentenversicherung nicht bedürftigkeitsabhängig sein dürfen. Die Höhe einer Rente muss sich nach der Lebensleistung des einzelnen Versicherten richten und nicht nach der Höhe des Partnereinkommens. Diese entscheidende Bedingung erfüllt die Grundrente im Gegensatz zu den früheren Modellen voll und ganz.“

Zuverdienst muss höher sein
Die geplante Grundrente soll zehn Prozent oberhalb der Grundsicherung liegen. Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens fordert die AWO Hamburg einen anrechnungsfreien Zuverdienst in Höhe einer geringfügigen Beschäftigung, d.h. bis zu 450 Euro monatlich. „Die aktuelle 30-Prozent-Regelung bei der Grundsicherung im Alter muss abgeschafft werden“, erklärt Jutta Blankau, Vorsitzende des Präsidiums des AWO Landesverband Hamburg e.V. „Rentnerinnen und Rentner, die aktuell die Grundsicherung und zukünftig die Grundrente empfangen, haben sowieso wenig Geld zu Leben. Sie sollen in Würde altern dürfen – dazu gehört auch, sich finanziell weniger Sorgen machen zu müssen. Deshalb fordern wir – neben den geplanten Verbesserungen-, dass der Hinzuverdienst bei der Grundrente bis zu 450 Euro anrechnungsfrei ist.“

Weitere Verbesserung sind notwendig
„Auch beim Wohngeld und bei der Grundsicherung muss es Verbesserungen geben“, erklärt Jutta Blankau. „Denn Rente, Wohngeld und Grundsicherung sind kommunizierende Röhren. Das Wohngeld sorgt bei vielen Rentnern dafür, dass sie nicht zum Grundsicherungsamt gehen müssen. Es ist deshalb richtig, dass Rentner mit einem niedrigen Einkommen einen besseren Zugang zum Wohngeld erhalten sollen. Damit das vor dem Hintergrund der vielerorts rasant steigenden Mieten auch so bleibt, muss das Wohngeld regelmäßig angepasst werden. Wer trotz der Grundrente und des Wohngeldes auf Grundsicherung angewiesen ist, hat für jahrzehntelange Arbeit ebenfalls Respekt und Anerkennung verdient. Für Kleinstrenten muss es daher Verbesserungen in der Grundsicherung geben. Ein Freibetrag in der Grundsicherung, wie es ihn heute schon für Betriebsrenten und Privatvorsorge gibt, ist hierfür der richtige Weg.“