Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform des deutschen Rentensystems hat insgesamt 33 Empfehlungen vorgelegt. Die Bewertung der „Arbeitsgruppe Rente“ bei der AWO Hamburg zu diesen Reformvorschlägen fällt gemischt aus:
Erste Einschätzung zu den Empfehlungen der Rentenkommission vom 23.06.2026:
„Grundsätzlich begrüßen wir, dass die Kommission „eine Erwerbstätigenversicherung, in die neben abhängig Beschäftigten auch Selbständige, Beamte, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften einbezogen sind, als Idealbild der Alterssicherung“ ansieht. In die richtige Richtung gehen deswegen auch die Empfehlungen der Kommission, Selbständige, Abgeordnete und Vorstände von Aktiengesellschaften in die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) einzubeziehen.
Ebenso begrüßen wir die Empfehlung, „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Minijobs) in die GRV einzubeziehen und ihren steuer- und sozialrechtlichen Sonderstatus abzuschaffen.“
Positiv ist des Weiteren die Empfehlung der Kommission, dass die nicht beitragsgedeckten Leistungen der GRV systematisiert und transparent gemacht werden sollen und grundsätzlich über Bundesmittel zu erstatten sind. Sie bleibt in der Sache – was konkret eine beitragsfreie Leistung ist – aber unklar und bezeichnet die Finanzierung aus Steuermitteln lediglich als „perspektivische“ Notwendigkeit, statt klar zu sagen, das muss passieren „ohne wenn und aber“.
Eine weitere wichtige Empfehlung richtet sich auf die Finanzierung von Maßnahmen zur Stärkung der Rehabilitation und die Einrichtung eines Reha-Budgets in der GRV, das sich an den tatsächlichen Versorgungsbedarfen orientiert.
Die Rentenkommission nimmt insoweit Positionen auf, wie sie auch die AWO Hamburg vertritt. Sie reiht sich nicht in die Front politischer Scharfmacher ein, die die GRV als bankrott einstufen und am liebsten komplett abschaffen wollen.
Ein entscheidender Kritikpunkt besteht für uns aber darin, dass die Kommission keinen Weg aufzeigt, wie die Alterssicherung der heute arbeitenden Menschen verbessert werden kann. Das mittlerweile im internationalen Vergleich sehr niedrige Rentenniveau in Deutschland wird auf dem von der Kommission vorgezeichneten Weg allenfalls stabilisiert; das wachsende Problem der Altersarmut von Rentnerinnen und Rentnern verweist die Kommission an Länder und Kommunen, die ihrerseits unter hohem finanziellem Druck stehen. Vorschlägen zur Verbesserung der Einnahmesituation der GRV wie z.B. höhere Beitragsbemessungsgrenzen oder Einbeziehung weiterer Einkommensarten erteilt die Kommission eine pauschale Ablehnung. Stattdessen empfiehlt die Kommission die Beibehaltung des „Nachhaltigkeitsfaktors“, der einen im Vergleich zur Lohnentwicklung geringeren Anstieg der Renten herbeiführen soll.
Ebenso problematisch ist die durch die Rentenkommission vorprogrammierte langfristige Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 70 Jahre bei gleichzeitiger Abschaffung des abschlagsfreien Renteneintritts für Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Es ist nicht ersichtlich, wie dadurch die künstlich dramatisierte „Boomer-Problematik“ besser bewältigt werden könnte. Unbestrittene Probleme des jetzigen Systems – z.B. die Ungerechtigkeit, dass besserverdienende Menschen eine höhere Lebenserwartung haben und länger Rente beziehen als Menschen mit niedrigem Einkommen – werden nicht angegangen.
Das wichtige Thema der Stärkung der betrieblichen Altersversorgung wird nicht aufgegriffen und auf die Tarifpartner und den „Sozialpartnerdialog“ verschoben. Von einer staatlichen Förderung ist nicht die Rede.
Ein Kernelement der Empfehlungen der Kommission besteht in der Einführung einer obligatorisch kapitalgedeckten Renten-Komponente im Rahmen der GRV (gesetzliche Kapitalrente): „Empfohlen wird ein paritätisch finanzierter zusätzlicher Beitragssatz von zwei Prozent. Die Beiträge sollen nach schwedischem Vorbild zentral verwaltet und am Kapitalmarkt angelegt werden. Die Kapitalrente soll im Rahmen der Gesamtreform dazu beitragen, dass längerfristig das Rentenniveau in der ersten Säule wieder spürbar steigt.“
Dies sehen wir differenziert: Die Orientierung auf einen staatlich organisierten Anlagefonds und die paritätische Finanzierung ist vernünftig. Bis ein solcher Fonds tatsächlich zur Finanzierung der Rente beitragen kann, werden allerdings – so war es jedenfalls in Schweden – 20 Jahre oder mehr vergehen. Wie der deswegen von der Kommission vorgeschlagene „Übergangsfaktor“ vom Staat finanziert werden soll, steht in den Sternen. Wir weisen im Übrigen darauf hin, dass es Wunschdenken ist, dass die Aktienkurse immer und ewig steigen werden. Ein auf Sicherheit angewiesenes System wie die GRV darf nicht den Schwankungen und Krisen der Finanzmärkte ausgeliefert sein.
Unabhängig davon, in welchen Punkten wir die Vorschläge der Kommission befürworten oder nicht, bedürfen die vorgelegten Empfehlungen naturgemäß der Konkretisierung. Aktuell sind sie häufig noch eher plakativ. Manches klingt gut – hängt in seiner Wirkungsfähigkeit aber entscheidend von der konkreten Umsetzung ab.
Die AWO Hamburg wird sich an der nun anstehenden Diskussion in Parlament und Öffentlichkeit intensiv beteiligen.“
Für die Renten-AG: Kurt Wand
Über die AG Rente bei der AWO Hamburg
Die „AG Rente“ beschäftigt sich bereits seit vielen Jahren innerhalb des AWO Landesverband Hamburg mit der Thematik der Rentensicherheit und -gerechtigkeit. Zu dieser Renten-AG gehören u.a. Horst Emmel (stellvertretender Vorsitzender des Präsidiums), Andreas Riedel (Kreisvorsitzender Altona) und der Autor dieses Artikels, Kurt Wand.